Heute war ich mal wieder bei der Bezirksregierung in Münster, um das „Beschränkt gültige Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst“ zu erwerben. Das BZF II gilt für den Flugfunk in deutscher Sprache, das BZF I in englischer Sprache.
Die Prüfung erfolgte in einer Prüfgruppe von 4 Personen, anwesend waren außerdem zwei Prüfer.
Im ersten Teil bekam jeder Prüfling einen Text in englischer Sprache vorgelegt, der sinngemäß ins Deutsche übersetzt werden musste. Eine wörtliche Übersetzung wurde nicht verlangt.
Im zweiten Teil wurde der Ausflug aus der Kontrollzone des Flughafens Münster/Osnabrück in englischer Sprache simuliert. Hierzu konnte man sich ein Luftfahrzeug sowie eine Kennung ausdenken (ich wählte die Mooney meines Bekannten Reinhard K., denn Mitschüler Bülent Y. legte zeitgleich mit mir die Prüfung ab und hatte bereits die Kilo-Delta der Flugschule gewählt) und wurde im Folgenden so gerufen.
Einer der Prüfer übernahm die Rolle des Fluglotsen, und so erbaten alle Prüflinge nacheinander das Rollen und den Ausflug aus unserem virtuellen Flughafen….
Nachdem alle ausgeflogen waren, ging es, diesmal in deutscher Sprache, wieder zurück zum Flughafen Münster, nicht ohne den einen oder anderen kleinen Fallstrick einzubauen. In meinem Fall sollte mich, nachdem ich das Erreichen des Pflichtmeldepunktes Echo gemeldet hatte, ein Funkausfall ereilen…. der Prüfer wollte wissen was ich denn nun in einem solchen Fall tun würde (ich fliege NICHT in die Kontrollzone ein und raste im Transponder den Code 7600 ein, was Funkausfall bedeutet und der Bodenstation anzeigt). Glücklicherweise ging der Funk kurz darauf wieder, und ich konnte meinen Anflug ohne weitere Störungen fortsetzen.
Nach einer kurzen Beratungspause wurden alle vier Prüflinge wieder hereingebeten und das Bestehen der Prüfung mitgeteilt – wieder eine Hürde beseitigt!
Leider kann ich in den nächsten ein bis zwei Wochen aufgrund einer ungeplanten OP vor kurzem nicht fliegen, werde danach aber hoffentlich meine Ausbildung endlich abschließen können….