Language Proficiency Teil 1 und „Drohnenführerschein“

Das miese Wetter der vergangenen Tage und Wochen, der Lockdown und ein paar andere Gründe verhinderten in den letzten Wochen, dass ich meine Ausbildung wie gewünscht fortsetzen konnte.

Dennoch bin ich nicht untätig geblieben, und so habe ich heute mit meinem Freund Andy M. online eine vorbereitende Sitzung zur Erlangung des Sprachnachweises in englisch gem. ICAO-Level 4 mitgemacht. Karin Sch. führte mit jedem von uns einen Teil der Prüfung als Sinulation durch. Es war ein Gespräch auf englisch, das zum einen persönliche Dinge eines jeden „Prüflings“ betraf, etwa seine Herkunft, Beruf und natürlich fliegerische Erfahrungen, zum anderen ein Bild eines verunfallten Flugzeugs zeigte, das zunächst beschrieben werden sollte und zu dem dann weitere Fragen gestellt wurden, sowie weitere allgemeine Fragen zu Luftfahrtthemen und unsere Meinungen dazu.

Abschließend attestierte Karin Sch. uns, für die richtige Prüfung geeignet zu sein. Jedoch umfasst diese eine weitere Verständnisprüfung, innerhalb derer uns je 12 englischsprachige Audiodateien vorgespielt werden, und zu denen dann mittels Multiple-Choice-Fragebogens richtige Antworten gegeben werden müssen. 75% der Antworten müssen korrekt sein um zu bestehen. Deshalb haben wir uns für Montag nochmal verabredet, um dies zu üben. Die eigentliche Prüfung findet dann am 11.1. im Rahmen einer Live-Sitzung statt.

Nun, was macht man mit dem angebrochenen Abend? Man surft ein wenig im Internet herum, und stößt auf der Seite des LBA darauf, dass man als Drohnenpilot (ich habe auch so ein Ding) folgendes tun muss:

„Mit Gültigkeitsbeginn der neuen EU-Vorschrift VO (EU) 2019/947 zum 31.12.2020 müssen Fernpiloten, die ein UAS betreiben, bestimmte europaweit einzuhaltende Regeln beachten.“

Dort kann man dann aber auch gleich an einem Vorkurs teilnehmen, und wenn man den bestanden hat, kann man sich auch zur Prüfung anmelden, die ebenfalls online stattfindet. Und da mir etwas langweilig war, habe ich das halt eben mal gemacht 🙂

Wer Lust dazu hat: https://lba-openuav.de/einstieg/allgemeine-informationen/

Ist wirklich kein Ding, und wer eine Drohne mit mehr als 250g Abfluggewicht steuern möchte, der braucht den Nachweis eh. Viel Vorbildung braucht man da nicht, das kann meiner Meinung nach auch der Laie! Viel Spaß dabei!

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